Statuten

Die Statuten der SGBF

Art. 1 Name und Zweck

Unter dem Namen Schweizerische Gesellschaft für Bildungsforschung (SGBF), Société suisse pour la  recherche en éducation, (im folgenden Gesellschaft genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art.  60ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

Die Gesellschaft bezweckt die Förderung der Bildungsforschung in der Schweiz. Insbesondere setzt sie sich zum Ziel:

  • die Zusammenarbeit zwischen Bildungsforschung,  -­praxis,  -­verwaltung und -­politik zu fördern,
  • die in der Schweiz tätigen Bildungsforschenden zusammenzuschliessen,
  • die Zusammenarbeit zwischen ihnen zu fördern, insbesondere durch die Arbeitsgruppen,
  • ihnen die Mittel für die wissenschaftliche Kommunikation zur Verfügung zu stellen,
  • den Mitgliedern Informationen zur Verfügung zu stellen über wissenschaftliche Anlässe auf  nationaler und internationaler Ebene, über die Forschungspolitik, die Möglichkeiten der  Forschungsfinanzierung und über Stellenangebote im Bereich Bildungsforschung,-zur Nachwuchsförderung beizutragen,
  • sich dafür einzusetzen, dass die Entwicklung  der Bildungsforschung kontinuierlich beobachtet wird,
  • die Interessen der Bildungsforschung gegenüber den Instanzen der Wissenschaftspolitik und ­finanzierung zu wahren, mit ihnen Kontakte zu pflegen durch Einsitznahme in den Entscheidungsgremien und die Mitglieder regelmässig über die dort getroffenen  Entscheidungen zu informieren.…