SGBF Arbeitsgruppen
Die Arbeitsgruppen der SGBF werden von der SGBF finanziell und ideell in ihren Aktivitäten und Projekten unterstützt. Die Leistungen der Gesellschaft zugunsten der Arbeitsgruppen sowie die Erwartungen an die Arbeitsgruppen sind verbindlich geregelt (siehe Regelung der Arbeitsgruppen).
Neue Arbeitsgruppen werden von einem oder mehreren SGBF-Einzelmitgliedern initiiert. Dem Vorstand wird im Hinblick auf die Bewilligung eine Planung vorgelegt.
Die Mitglieder einer Arbeitsgruppe sind in der Regel seit mindestens zwei Jahren Einzelmitglieder der SGBF. Die verantwortliche(n) Person(en) der Arbeitsgruppe muss/müssen zwingend Einzelmitglied der SGBF sein..
Bei Interesse an der Mitarbeit in einer bestehenden Arbeitsgruppe kann direkt mit der entsprechenden Person Kontakt aufgenommen werden.
